Kinderbetreuung während Schulferien

Mit der am 3.12.2019 eingereichten Motion fordert die SP-Fraktion folgendes:

Die Schulverwaltung führt eine Bedarfsanalyse für die Kinderbetreuung während der Schulferien durch. Falls Bedarf vorhanden ist, bietet die Gemeinde während zu definierenden Schulferienwochen ein bedarfsgerechtes Ferienbetreuungsangebot für Kinder auf Kindergarten-

und Primarstufe zu familienfreundlichen Preisen an. Die schon bestehenden Angebote (Ferienlager, Sportcamps) sind zudem besser zu kommunizieren.

Begründung:

Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sowie Grenchen als Wohnstadt für Familien müssen gefördert werden. Das Angebot an Betreuungsangeboten während der Schulferien entspricht klar einem Standortvorteil und wird bei vielen als ein entscheidendes Kriterium beurteilt, wenn ein Wohnortwechsel ansteht. Schülerinnen und Schüler haben pro Jahr 14 Wochen Ferien, Angestellte in der Regel vier oder

fünf Wochen pro Jahr. Eltern, welche auswärts arbeiten, haben daher ihre Kinder in 9-10 Wochen pro Jahr tagsüber fremd zu betreuen oder sie haben die Möglichkeit in der Schulzeit vorzuarbeiten und so ein paar Schulferienwochen die Arbeitszeit zu kompensieren. Viele Eltern haben keine Möglichkeit, ihre Kinder durch Verwandte oder Bekannte betreuen zu

lassen. Es gibt Paare, die ihre Ferien alternierend nehmen, um möglichst viel Betreuung für ihre Kinder abzudecken. So bleibt nicht einmal Zeit für gemeinsame Ferien.

Das Angebot kann durch die bestehenden Tagesstrukturen, von Kindertagesstätten, Spielgruppen oder Kinderfreizeiteinrichtungen organisiert und durchgeführt werden.

Das Angebot soll bedarfsgerecht aufgebaut werden, d.h. in denjenigen Wochen, in denen die Kinderbetreuung für die Eltern am schwierigsten zu bewerkstelligen ist. Dies wäre wohl vor allem in den Sport-, Frühlings- und Herbstferien Thema.

–> Beschluss: Der Gemeinderat hat die Motion an der Sitzung vom 03. März 2020 als Postulat für erheblich erklärt. Eine Gruppe der Fachhochschule Nordwestschweiz wird eine umfassende Bedarfsabklärung machen zum Thema.

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